Trennungs- und Scheidungsberatung
Wir bieten Ihnen dabei Unterstützung, Ihre Situation zu klären, Perspektiven für die Zukunft zu entwerfen, Entscheidungen zu treffen und Handlungsschritte zu entwickeln.
Ziel ist es, gegensätzliche Standpunkte zu klären, eigenverantwortlich zu fairen und verbindlichen Abmachungen zu gelangen - ausgerichtet an den Bedürfnissen der Kinder.
Sie können sich an uns wenden
- wenn Sie als Eltern davorstehen, sich zu trennen oder scheiden zu lassen, oder Sie bereits getrennt leben. Auch als getrennt lebende Eltern tragen Sie weiterhin die Verantwortung für Ihr Kind und die Beziehung. Der Kontakt zu beiden Elternteilen ist für die Entwicklung Ihres Kindes wichtig.
- wenn Sie als Eltern sich mit Hilfe von Beratungsgesprächen darüber verständigen möchten, wie Sie weiter gut für Ihr Kind sorgen können. Sie möchten möglichst konfliktfrei angemessene, einvernehmliche Lösungen für die weitere Lebensgestaltung Ihres Kindes finden. Dafür braucht es Ihre Bereitschaft, als Eltern zum Wohle Ihres Kindes zu kooperieren.
- wenn Sie die Möglichkeit der außergerichtlichen Beratung in unserer Stelle nutzen möchten. Auch wenn bereits eine gerichtliche Klärung in Sorgerechts- oder Umgangsfragen in Gang gekommen ist, können Sie sich in Absprache mit dem Gericht bei uns melden und erneut einen außergerichtlichen Lösungsansatz anstreben.
Was hat sich geändert?
Im Bodenseekreis ist die Beratungsaufgabe für Eltern in Fragen von Trennung und Scheidung und die Beratung und Unterstützung von Eltern bei der Ausübung der Personensorge und es Umgangsrechts im Rahmen der Jugendhilfe vom Jugendamt auf die Beratungsstellen der Caritas in Friedrichshafen und Überlingen übertragen worden.
Betroffene Eltern haben einen Anspruch auf diese Beratung. Sie ist für sie kostenfrei. Das Jugendamt ist im Bodenseekreis nur noch bei familiengerichtlichen Verfahren einbezogen.
Das Beratungsangebot ist...
- kostenfrei
- unabhängig von Herkunft
- unabhängig von Konfession und Nationalität.
- Wir unterliegen den Regelungen zur gesetzlichen Schweigepflicht.
Bei Fragen zum Unterhaltsvorschuss wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes des Bodenseekreises.
Zur Klärung rechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an den Anwalt Ihres Vertrauens.
Wie läuft eine Beratung ab?
- Das Erstgespräch können Sie alleine oder gemeinsam als Eltern wahrnehmen. Sie erhalten Informationen, können Ihre Anliegen vortragen, und es wird der weitere Beratungsbedarf und Beratungsverlauf geklärt.
- Einzelgespräch: Jedem Elternteil kann ein/eine BeraterIn zur Verfügung stehen. Dieser Termin dient der Klärung der persönlichen Situation bzgl. Ihrer Elternrolle. Ziel ist die Vorbereitung eines gemeinsamen Elterngespräches.
- Elterngespräch: Es dient insbesondere der Erarbeitung einer kindgerechten und tragfähigen Lösung für die zukünftige Lebensgestaltung Ihres Kindes.
- Einbeziehung der Kinder: Bei Bedarf und in Absprache mit beiden Elternteilen werden Kinder in die Beratung mit einbezogen.
- Zusammenarbeit mit Dritten: Die Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten (Rechtsanwälte, Jugendamt, Gericht, Kindergarten, Schule, u.a.) erfolgt nur in Absprache mit Ihnen und mit der Entbindung von der Schweigepflicht.
- Gerichtliche Auseinandersetzung: Auch wenn bereits eine gerichtliche Klärung in Sorgerechts- und Umgangsfragen in Gang gekommen ist, können Sie sich in Absprache mit dem Gericht bei uns melden und erneut einen außergerichtlichen Lösungsansatz anstreben. In den Beratungsgesprächen werden Eltern unterstützt, eine tragfähige Lösung bzgl. ihrer Kinder miteinander zu finden.