Begleiteter Umgang (BU)
Manchmal kommt es vor, dass der Umgang mit Risiken oder Nachteilen für das Kind verbunden ist; oder den Eltern gelingt es aufgrund zum Teil heftiger Konflikte und Auseinandersetzungen nicht, den Umgang mit dem Kind bzw. den Kindern selbständig zu regeln.
Für solche Fälle kann der begleitete Umgang (BU) eine Lösung sein.
Begleiteter Umgang bedeutet:
Der umgangsberechtigte Elternteil trifft das Kind in regelmäßigen Abständen in den Räumen unserer Beratungsstelle. Dabei wird er von erfahrenen Fachkräften nach Bedarf unterstützt oder begleitet, so dass der Umgang für das Kind (und die Eltern) positiv verläuft.
Parallel arbeiten die Eltern im Rahmen eines Beratungsprozesses daran, einen kontinuierlichen Eltern-Kind-Kontakt für die Zukunft selbständig und unbegleitet (wieder) zu ermöglichen.
Beim begleiteten Umgang handelt es sich um eine Jugendhilfeleistung nach § 18 Abs. 3 SGB VIII.